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Verzugszinsrechner

Verzugszinsen nach § 288 BGB taggenau mit dem aktuellen Basiszins

Kurz erklärt

Verzugszinsen = Forderung × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365. Der gesetzliche Zinssatz liegt für Verbraucher 5 Prozentpunkte über dem Basiszins, für Geschäfte zwischen Unternehmen 9 Punkte. Seit 1. Juli 2026 beträgt der Basiszins 1,52 %, also 6,52 % beziehungsweise 10,52 % Verzugszinsen. Der Rechner berücksichtigt jeden Basiszinswechsel seit 2013 taggenau.

Beim aktuellen Basiszins von 1,52 % (seit 01.07.2026) kostet eine Forderung von 1.000 € einen Verbraucher 6,52 % Verzugszinsen im Jahr: nach 30 Tagen 5,36 €, nach 90 Tagen 16,08 €, nach einem Jahr 65,20 €. Zwischen Unternehmern (10,52 %) sind es 105,20 € im Jahr, bei 5.000 € Forderung 326,00 € beziehungsweise 526,00 €.

Basiszinssatz und Verzugszinsen seit 2013

Gültig abBasiszinsVerbraucher (+5)Unternehmer (+9)
01.07.20261,52 %6,52 %10,52 %
01.07.20251,27 %6,27 %10,27 %
01.01.20252,27 %7,27 %11,27 %
01.07.20243,37 %8,37 %12,37 %
01.01.20243,62 %8,62 %12,62 %
01.07.20233,12 %8,12 %12,12 %
01.01.20231,62 %6,62 %10,62 %
01.07.2016-0,88 %4,12 %8,12 %
01.01.2015-0,83 %4,17 %8,17 %
01.07.2014-0,73 %4,27 %8,27 %
01.01.2014-0,63 %4,37 %8,37 %
01.07.2013-0,38 %4,62 %8,62 %
01.01.2013-0,13 %4,87 %8,87 %

Quelle: Deutsche Bundesbank, § 247 BGB. Der Basiszins vom 1. Juli 2016 galt unverändert bis Ende 2022.

Verzugszinsen nach Forderung beim aktuellen Basiszins

Forderung Verbraucher, 30 Tage (€)Verbraucher, 90 Tage (€)Verbraucher, 1 Jahr (€)Unternehmer, 1 Jahr (€)
100 € 0,541,616,5210,52
500 € 2,688,0432,6052,60
1000 € 5,3616,0865,20105,20
2000 € 10,7232,15130,40210,40
5000 € 26,7980,38326,00526,00
10000 € 53,59160,77652,001.052,00
25000 € 133,97401,921.630,002.630,00
50000 € 267,95803,843.260,005.260,00

Häufige Fragen mit konkreten Werten

Wie viel Verzugszinsen darf man verlangen?

Den gesetzlichen Verzugszins: 5 Prozentpunkte über dem Basiszins, wenn ein Verbraucher beteiligt ist (seit Juli 2026 6,52 %), 9 Punkte bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern (10,52 %). Mehr nur, wenn ein höherer Schaden nachgewiesen wird oder vertraglich vereinbart ist.

Wie hoch ist der aktuelle Verzugszinssatz?

Seit 1. Juli 2026: 6,52 % für Verbraucher und 10,52 % zwischen Unternehmen, bei einem Basiszins von 1,52 %. Der Basiszins wird zum 1. Januar und 1. Juli neu festgelegt; die Tabelle im Rechner zeigt alle Werte seit 2013.

Was bedeutet „Zinsen 5 % über dem Basiszinssatz"?

Der Zinssatz ist die Summe aus Basiszins und 5 Prozentpunkten. Bei 1,52 % Basiszins sind das 6,52 % pro Jahr. Es sind Prozentpunkte, keine Prozent: 5 % von 1,52 % wären nur 0,076 Punkte. War der Basiszins negativ wie von 2016 bis 2022 (−0,88 %), ergab das 4,12 %.

Wie kann ich Verzugszinsen kostenlos berechnen?

Forderung, ersten Verzugstag und Zahlungs- oder Stichtag in den Rechner eingeben und Verbraucher oder Unternehmer wählen. Er teilt den Zeitraum an jedem Basiszinswechsel und rechnet taggenau. Von Hand: Betrag × Zinssatz × Tage ÷ 365 für jeden Abschnitt, dann addieren.

Ab wann darf ich Verzugszinsen berechnen?

Ab dem Tag nach Verzugseintritt: nach einer Mahnung, nach einem kalendermäßig bestimmten Zahlungstermin oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Gegenüber Verbrauchern gilt die 30-Tage-Frist nur mit einem Hinweis auf der Rechnung.

Gibt es Zinseszinsen bei Verzugszinsen?

Nein. § 289 BGB verbietet Zinsen auf Verzugszinsen. Der Rechner addiert die Zinsen der einzelnen Abschnitte, ohne sie erneut zu verzinsen.

Wie berechne ich Verzugszinsen auf den Lohn?

Wie bei jeder Geldforderung: Bruttolohn × (Basiszins + 5 Punkte) × Verzugstage ÷ 365. Die Zinsen beginnen am Tag nach dem vereinbarten Zahltag. Die 40-Euro-Pauschale gibt es im Arbeitsverhältnis nicht.

Verzugszinsen berechnen: Formel

Verzugszinsen = Forderung × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365 (in Schaltjahren 366). Der Zinssatz ist der gesetzliche Verzugszins nach § 288 BGB: Basiszinssatz plus 5 Prozentpunkte, wenn ein Verbraucher beteiligt ist, plus 9 Prozentpunkte bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern. Weil sich der Basiszins jedes halbe Jahr ändern kann, teilt der Rechner den Verzugszeitraum in Abschnitte und wendet auf jeden den damals gültigen Satz an. Zinseszinsen gibt es nicht (§ 289 BGB).

Der aktuelle Verzugszinssatz

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Basiszinssatz 1,52 %. Daraus folgen 6,52 % Verzugszinsen für Verbraucher und 10,52 % zwischen Unternehmen. Die Deutsche Bundesbank legt den Basiszins zum 1. Januar und 1. Juli neu fest und veröffentlicht ihn im Bundesanzeiger; die Tabelle im Rechner führt alle Werte seit 2013. Von Mitte 2016 bis Ende 2022 war der Basiszins negativ (−0,88 %), Verzugszinsen lagen damals bei 4,12 % beziehungsweise 8,12 %.

Ab wann fallen Verzugszinsen an?

Verzug tritt nach § 286 BGB ein, sobald der Schuldner nach Fälligkeit gemahnt wurde, spätestens aber 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Gegenüber Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur, wenn die Rechnung ausdrücklich darauf hinweist. Ist ein Zahlungstermin nach dem Kalender bestimmt („zahlbar bis 15.03."), beginnt der Verzug am Tag danach, ohne Mahnung. Der erste Verzugstag ist also der Tag nach dem Fälligkeitstermin, nicht der Termin selbst.

Beispiel

Eine Rechnung über 1.000 € an einen Verbraucher ist seit dem 1. Januar 2026 im Verzug und wird am 31. Dezember 2026 bezahlt. Vom 1. Januar bis 30. Juni gilt 1,27 % + 5 = 6,27 % (181 Tage): 31,09 €. Vom 1. Juli bis 31. Dezember gilt 1,52 % + 5 = 6,52 % (184 Tage): 32,87 €. Zusammen 63,96 € Verzugszinsen. Zwischen Unternehmern wären es mit 9 Punkten Aufschlag 103,96 €, dazu die Mahnpauschale von 40 €.

Mahnpauschale und weitere Kosten

Zwischen Unternehmern steht dem Gläubiger neben den Zinsen eine Pauschale von 40 € zu (§ 288 Abs. 5 BGB), auch ohne Mahnung. Gegenüber Verbrauchern gibt es sie nicht. Zusätzlich sind Mahnkosten und Rechtsanwaltsgebühren als Verzugsschaden ersatzfähig, sofern sie nach Verzugseintritt entstanden sind.

Lohn, Miete, Finanzamt

  • Arbeitslohn: Verzugszinsen auf den Bruttolohn, 5 Punkte über dem Basiszins, denn Arbeitnehmer gelten als Verbraucher. Die 40-€-Pauschale gibt es im Arbeitsrecht nicht.
  • Miete: Der Vermieter kann bei verspäteter Miete 5 Punkte über dem Basiszins verlangen, bei gewerblichen Mietern 9.
  • Finanzamt: Für Steuern gelten keine Verzugszinsen, sondern Säumniszuschläge von 1 % pro angefangenen Monat auf den abgerundeten Rückstand (§ 240 AO).
  • Immobilienkauf und Handwerkerrechnung: Wer als Verbraucher schuldet, zahlt 5 Punkte, zwischen Unternehmen sind es 9. Höhere Zinsen kann der Gläubiger nur mit Nachweis eines höheren Schadens verlangen, etwa Kontokorrentzinsen.

Taggenau oder 30/360?

Der Rechner zählt jeden Kalendertag und teilt durch die Tage des Jahres (365 oder 366). Manche Rechner und Mahnverfahren rechnen mit Banktagen, 30 Tage je Monat und 360 Tage je Jahr; der Unterschied liegt im Promillebereich. Vor Gericht wird üblicherweise taggenau gerechnet.

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