Kindergeld 2026 und 2027 für 1 bis 20 Kinder, pro Monat und Jahr
Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 € pro Kind und Monat, bei zwei Kindern also 518 € im Monat und 6.216 € im Jahr. Für 2027 sind 267 € und für 2028 272 € geplant (Kabinettsbeschluss vom Juli 2026). Der Rechner zeigt Monats- und Jahresbetrag für 1 bis 20 Kinder und die Sätze von 2023 bis 2028.
Bei 2 Kindern beträgt das Kindergeld 2026 518 € im Monat und 6.216 € im Jahr, denn seit 2023 gibt es für jedes Kind denselben Betrag, 2026 sind das 259 €. Bei drei Kindern sind es 777 € monatlich, bei vier 1.036 €. Für 2027 ist eine Erhöhung auf 267 € je Kind geplant, bei 2 Kindern dann 534 € im Monat.
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| Kinder | Monat 2026 (€) | Jahr 2026 (€) | Monat 2027 geplant (€) |
|---|---|---|---|
| 1 Kind | 259 | 3.108 | 267 |
| 2 Kinder | 518 | 6.216 | 534 |
| 3 Kinder | 777 | 9.324 | 801 |
| 4 Kinder | 1.036 | 12.432 | 1.068 |
| 5 Kinder | 1.295 | 15.540 | 1.335 |
| 6 Kinder | 1.554 | 18.648 | 1.602 |
| 7 Kinder | 1.813 | 21.756 | 1.869 |
| 8 Kinder | 2.072 | 24.864 | 2.136 |
2026 gibt es 259 € Kindergeld pro Kind und Monat, für jedes Kind gleich viel. Das sind 3.108 € im Jahr je Kind. Bei zwei Kindern kommen 518 € im Monat zusammen, bei drei 777 € und bei vier 1.036 €. Gegenüber 2025 mit 255 € sind das 4 € mehr pro Kind. Im Kindergeldrechner wählst du Jahr und Kinderzahl und erhältst Monats- und Jahressumme.
Bei drei Kindern gibt es 2026 zusammen 777 € im Monat, also 3 × 259 €, und 9.324 € im Jahr. Seit 2023 ist das Kindergeld für jedes Kind gleich hoch, das dritte Kind bekommt also nicht mehr als das erste. Kommt die geplante Erhöhung auf 267 € im Jahr 2027, wären es 801 € im Monat. Den Vergleich zwischen den Jahren zeigt der Rechner über die Jahresauswahl.
Geplant ist eine Erhöhung in zwei Stufen: auf 267 € ab Januar 2027 und auf 272 € ab 2028, so der Kabinettsbeschluss vom Juli 2026. Eine Familie mit zwei Kindern bekäme 2027 also 534 € statt 518 € im Monat. Das Gesetz muss noch verabschiedet werden, bis dahin gelten 259 € je Kind. Im Rechner sind 2027 und 2028 deshalb als „geplant“ markiert.
Kindergeld gibt es grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. In Schule, Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst läuft es bis zum 25. Geburtstag weiter, bei arbeitslos gemeldeten Kindern bis 21. Für Kinder mit einer Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist, gibt es keine Altersgrenze. Ein Studium von 18 bis 25 bringt bei 259 € im Monat bis zu 21.756 € zusätzlich.
Kindergeld wird monatlich ausgezahlt, der Kinderfreibetrag von 9.756 € je Kind (2026) senkt dagegen das zu versteuernde Einkommen. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, was günstiger ist. Der Freibetrag lohnt sich erst, wenn er mehr Steuer spart als die 3.108 € Kindergeld im Jahr, also etwa ab einem Grenzsteuersatz von 32 %. Beides zusammen gibt es nicht.
Kinderzuschlag bekommen Familien mit geringem Einkommen, das mindestens 900 € brutto bei Paaren und 600 € bei Alleinerziehenden beträgt, aber nicht für den Bedarf der ganzen Familie reicht. Er beträgt bis zu 297 € je Kind und Monat und sinkt mit steigendem Einkommen, bei zwei Kindern sind es höchstens 594 €. Der Kindergeldrechner zeigt nur das Kindergeld, den Anspruch prüft der KiZ-Lotse der Familienkasse.
Bei zehn Kindern gibt es 2026 zusammen 2.590 € Kindergeld im Monat und 31.080 € im Jahr, also 10 × 259 €. Eine Obergrenze gibt es nicht, jedes Kind zählt gleich. Mit der geplanten Erhöhung auf 267 € wären es 2027 schon 2.670 € im Monat. Voraussetzung bleibt, dass jedes Kind die Altersgrenzen einhält; volljährige Kinder ohne Ausbildung fallen heraus.
Seit dem 1. Januar 2026 zahlt die Familienkasse 259 € Kindergeld je Kind, für das erste genauso wie für das fünfte. Zwei Kinder bringen 518 € im Monat, drei Kinder 777 €, das sind 6.216 € beziehungsweise 9.324 € im Jahr. Bis 2022 war das Kindergeld nach der Zahl der Kinder gestaffelt; seit 2023 gilt ein einheitlicher Betrag, der mit dem steuerlichen Existenzminimum angepasst wird.
Die Beträge für 2027 und 2028 gehen auf den Kabinettsbeschluss vom Juli 2026 zurück, mit dem das Kindergeld in zwei Stufen steigen soll; das Gesetz muss Bundestag und Bundesrat noch passieren. Der Rechner kennzeichnet diese Jahre als geplant.
Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Geburtstag, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Danach läuft es weiter bis zum 25. Geburtstag, solange das Kind in Schule, Ausbildung oder Studium ist, einen Freiwilligendienst leistet oder in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten steckt. Arbeitslos gemeldete Kinder bekommen es bis 21. Nach einer abgeschlossenen Erstausbildung zählt ein Kind nur noch, wenn es nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Für Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, gibt es Kindergeld ohne Altersgrenze, wenn die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist.
Das Kindergeld ist eine Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, was günstiger ist: das ausgezahlte Kindergeld oder die Steuerersparnis durch den Freibetrag von 9.756 € je Kind (2026, beide Elternteile zusammen). Bei hohen Einkommen, grob ab 80.000 € zu versteuerndem Einkommen bei Verheirateten mit einem Kind, gewinnt der Freibetrag, und die Differenz wird erstattet. Beantragen musst du dafür nichts.
Familien mit geringem Einkommen bekommen zum Kindergeld den Kinderzuschlag von bis zu 297 € je Kind und Monat. Voraussetzung ist ein Bruttoeinkommen von mindestens 900 € bei Paaren und 600 € bei Alleinerziehenden; mit steigendem Einkommen wird der Zuschlag kleiner. Ob du Anspruch hast, prüft der KiZ-Lotse der Familienkasse in wenigen Minuten. Wer Kinderzuschlag bekommt, ist zusätzlich von Kita-Gebühren befreit und erhält Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Kindergeld beantragst du bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, online mit der Steuer-ID des Kindes; rückwirkend wird es für höchstens sechs Monate gezahlt. Der Auszahlungstag im Monat richtet sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer: Endziffer 0 und 1 Anfang des Monats, 8 und 9 gegen Ende. Geplant ist, dass das Kindergeld künftig nach der Geburt automatisch ohne Antrag fließt; dieses Vorhaben ist noch nicht in Kraft.