Zulässige Anhängelast & Stützlast prüfen
Bevor Sie einen Anhänger, Wohnwagen oder Bootsanhänger an Ihr Fahrzeug koppeln, sollten Sie unbedingt prüfen, ob Ihr Auto die entsprechende Anhängelast tragen darf. Mit unserem kostenlosen Anhängelast Rechner ermitteln Sie schnell und einfach die zulässige Anhängelast sowie die erlaubte Stützlast – ganz ohne komplizierte Handbücher oder Fahrzeugscheine durchsuchen zu müssen.
Die Anhängelast bezeichnet das maximale Gewicht, das ein Fahrzeug ziehen darf. Dabei unterscheidet man zwischen zwei wichtigen Werten:
Diese Werte sind im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) unter den Feldern O1 und O2 eingetragen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, diese Grenzen einzuhalten – Überschreitungen können zu gefährlichen Fahrsituationen, Bußgeldern und dem Erlöschen der Kfz-Versicherung führen.
Die Stützlast (auch Stützlastangabe genannt) beschreibt das Gewicht, das der Anhänger über die Anhängerkupplung auf das Zugfahrzeug ausübt. Sie wird in Kilogramm angegeben und ist ebenfalls im Fahrzeugschein vermerkt. Eine korrekte Stützlast ist entscheidend für die Fahrstabilität – zu wenig Stützlast kann dazu führen, dass der Anhänger ins Schlingern gerät.
Als Faustregel gilt: Die Stützlast sollte etwa 4 bis 6 Prozent des tatsächlichen Anhängergesamtgewichts betragen, darf aber den im Fahrzeugschein angegebenen Maximalwert nicht überschreiten.
Unser Rechner führt Sie Schritt für Schritt durch die Berechnung. Sie geben folgende Werte ein:
Auf Basis dieser Angaben prüft der Rechner automatisch, ob die geplante Fahrt mit Anhänger zulässig ist, und zeigt Ihnen an, ob Sie noch im erlaubten Bereich liegen oder ob Anpassungen nötig sind.
Neben der technischen Anhängelast spielt auch der Führerschein eine wichtige Rolle. Je nach Fahrzeug- und Anhängerkombination gelten unterschiedliche Regelungen:
Unser Rechner berücksichtigt diese Grenzen und weist Sie auf mögliche Führerscheinprobleme hin.
Selbst wenn alle Werte rechnerisch im grünen Bereich liegen, gibt es einige praktische Hinweise, die Sie beachten sollten:
Die zulässige Anhängelast steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) unter den Feldern O1 (ungebremst) und O2 (gebremst). Alternativ finden Sie diese Information in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs oder beim Hersteller.
Das Überschreiten der zulässigen Anhängelast ist nicht nur gefährlich, sondern auch rechtlich problematisch. Es drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall der Verlust des Versicherungsschutzes bei einem Unfall. Außerdem können technische Schäden am Fahrzeug entstehen.
Die Anhängelast bezieht sich auf das Gewicht, das das Zugfahrzeug ziehen darf. Die zulässige Gesamtmasse (zGM) hingegen beschreibt das maximale Gewicht des Fahrzeugs selbst inklusive Insassen, Gepäck und Zuladung. Beide Werte müssen beim Fahren mit Anhänger beachtet werden.
In manchen Fällen ist eine nachträgliche Erhöhung der Anhängelast durch einen Eintrag beim TÜV oder DEKRA möglich – vorausgesetzt, das Fahrzeug ist technisch dafür geeignet. Dies muss jedoch offiziell eingetragen werden und ist nicht bei allen Fahrzeugtypen möglich.
Ja, Anhänger über 750 kg müssen in Deutschland mit einem eigenen amtlichen Kennzeichen und einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) zugelassen sein. Leichte Anhänger bis 750 kg benötigen kein eigenes Kennzeichen, müssen aber technisch einwandfrei sein.