Stundenlohn aus Monatsgehalt und Wochenstunden, oder umgekehrt
Der Rechner rechnet Monats- oder Jahresgehalt in den Stundenlohn um und umgekehrt: Stundenlohn = Monatsbrutto × 3 ÷ 13 ÷ Wochenstunden. 3.000 € bei 40 Wochenstunden sind 17,31 € pro Stunde. Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 € und steigt 2027 auf 14,60 €; der Rechner prüft deinen Wert dagegen.
18 € Stundenlohn entsprechen bei 40 Wochenstunden 3.120,00 € Monatsbrutto und 37.440,00 € im Jahr (Stundenlohn × 40 × 13 ÷ 3). Bei 35 Wochenstunden sind es 2.730,00 €, bei 20 Stunden 1.560,00 €. Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € (2026) ergibt bei 40 Stunden 2.409,33 €, die 14,60 € ab 2027 dann 2.530,67 €.
| Stundenlohn | Monat bei 40 h | Monat bei 35 h | Monat bei 20 h | Jahr bei 40 h |
|---|---|---|---|---|
| 13 € | 2.253,33 | 1.971,67 | 1.126,67 | 27.040,00 |
| 14 € | 2.426,67 | 2.123,33 | 1.213,33 | 29.120,00 |
| 15 € | 2.600,00 | 2.275,00 | 1.300,00 | 31.200,00 |
| 16 € | 2.773,33 | 2.426,67 | 1.386,67 | 33.280,00 |
| 17 € | 2.946,67 | 2.578,33 | 1.473,33 | 35.360,00 |
| 18 € | 3.120,00 | 2.730,00 | 1.560,00 | 37.440,00 |
| 20 € | 3.466,67 | 3.033,33 | 1.733,33 | 41.600,00 |
| 22 € | 3.813,33 | 3.336,67 | 1.906,67 | 45.760,00 |
| 25 € | 4.333,33 | 3.791,67 | 2.166,67 | 52.000,00 |
| 30 € | 5.200,00 | 4.550,00 | 2.600,00 | 62.400,00 |
| 35 € | 6.066,67 | 5.308,33 | 3.033,33 | 72.800,00 |
| 40 € | 6.933,33 | 6.066,67 | 3.466,67 | 83.200,00 |
Monatsbrutto × 3 ÷ 13 ÷ Wochenstunden. Die 3 ÷ 13 rechnen den Monat in Wochen um, denn ein Quartal hat 13 Wochen und 3 Monate. Bei 3.000 € und 40 Wochenstunden: 3.000 × 3 ÷ 13 ÷ 40 = 17,31 €.
Bei 40 Wochenstunden 3.120 € im Monat (18 × 40 × 13 ÷ 3), im Jahr 37.440 €. Bei 35 Stunden sind es 2.730 €, bei 30 Stunden 2.340 €.
2.600 € im Monat bei 40 Wochenstunden (15 × 40 × 13 ÷ 3), 31.200 € im Jahr. Bei 20 Wochenstunden sind es 1.300 €.
Bei 40 Wochenstunden 2.946,67 €, bei 38,5 Stunden 2.836,17 €, bei 35 Stunden 2.578,33 €. Gerechnet als Stundenlohn × Wochenstunden × 13 ÷ 3.
Die Formel ist unverändert: Monatsbrutto × 3 ÷ 13 ÷ Wochenstunden. Neu ist der Mindestlohn: Seit 1. Januar 2026 gilt 13,90 € pro Stunde, ab 2027 14,60 €. Bei 40 Wochenstunden entspricht das 2.409,33 € beziehungsweise 2.530,67 € Monatsbrutto.
Manche Rechner teilen das Monatsgehalt durch Wochenstunden × 4,33, weil ein Monat im Schnitt 4,33 Wochen hat (52 ÷ 12). Das ergibt fast dasselbe wie die 13-Wochen-Formel: 3.000 € bei 40 Stunden sind 17,32 € statt 17,31 €.
Brutto. Steuern und Sozialabgaben hängen von Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkasse ab. Als Faustregel bleiben bei mittleren Gehältern in Steuerklasse I rund 60 bis 65 Prozent netto übrig, aus 17,31 € brutto also etwa 10,40 bis 11,25 €.
Ein Monatsgehalt sagt wenig, solange die Arbeitszeit fehlt. 3.000 € bei 40 Wochenstunden sind 17,31 € pro Stunde, dieselben 3.000 € bei 30 Stunden schon 23,08 €. Der Rechner rechnet Monats- oder Jahresbrutto in den Stundenlohn um, und umgekehrt einen Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt. Dazu prüft er, ob der Wert über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.
Ein Monat hat keine feste Zahl an Arbeitstagen, deshalb rechnet man über das Quartal: 3 Monate haben 13 Wochen. Das Monatsgehalt mal 3 geteilt durch 13 ergibt den Wochenlohn, geteilt durch die Wochenstunden den Stundenlohn. Aus 40 Wochenstunden werden so 173,33 Arbeitsstunden im Monat, aus 35 Stunden 151,67 und aus 20 Stunden 86,67.
Manche Rechner nehmen stattdessen 4,33 Wochen pro Monat (52 Wochen ÷ 12). Das ergibt fast dasselbe: 40 Wochenstunden sind dann 173,2 Stunden im Monat, der Stundenlohn bei 3.000 € liegt bei 17,32 € statt 17,31 €. Arbeitgeber, Tarifverträge und Gerichte verwenden überwiegend die 13-Wochen-Formel; der Rechner zeigt beide Werte.
Umgekehrt gilt: Monatsbrutto = Stundenlohn × Wochenstunden × 13 ÷ 3. Ein Stundenlohn von 18 € ergibt bei 40 Wochenstunden 3.120 € im Monat und 37.440 € im Jahr. Das ist praktisch, wenn ein Jobangebot als Stundenlohn formuliert ist oder du einen Minijob mit einem Vollzeitgehalt vergleichen willst.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € brutto pro Stunde, ab dem 1. Januar 2027 sind es 14,60 €. Bei 40 Wochenstunden entspricht das einem Monatsbrutto von 2.409,33 € beziehungsweise 2.530,67 €. Der Rechner vergleicht deinen Stundenlohn automatisch mit dem Mindestlohn des laufenden Jahres. Wichtig: Der Mindestlohn gilt pro tatsächlich gearbeiteter Stunde. Wer für ein festes Gehalt regelmäßig unbezahlte Überstunden leistet, kann rechnerisch darunter rutschen.
Der Rechner arbeitet mit Bruttowerten, weil Steuern und Sozialabgaben von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Krankenkasse abhängen. Als grobe Orientierung bleiben bei einem mittleren Gehalt in Steuerklasse I rund 60 bis 65 Prozent netto übrig; bei 17,31 € brutto sind das etwa 10,40 bis 11,25 € netto pro Stunde.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Boni oder ein 13. Gehalt gehören ins Jahresbrutto, nicht ins Monatsgehalt. Wer sie mitrechnen will, gibt das Jahresbrutto ein. Nicht eingerechnet sind Arbeitgeberleistungen wie Zuschüsse zur Altersvorsorge oder ein Dienstwagen. Und für Selbstständige gilt eine andere Rechnung: Sie brauchen einen Stundensatz, der auch Ausfallzeiten, Versicherungen und Betriebskosten deckt. Dafür gibt es den Stundensatzrechner für Freelancer.